Aus­bildung zum Fahrlehrer

Ihr Ausbildungs­fahrplan

Die Fahrlehrerausbildung dauert insgesamt 12 Monate und findet als Vollzeitausbildung statt. Die theoretische Ausbildung wird von erfahrenen Juristen, Pädagogen, Ingenieuren und Fahrlehrern handlungsorientiert vermittelt. Für die fahrpraktische Ausbildung stehen unsere routinierten Ausbildungsfahrlehrer zur Verfügung.

Noch keine
Fahrer­laubnis Klasse BE?

KEIN PROBLEM:
Hierfür bieten wir Ihnen alternativ einen Komplettkurs an, in dem Sie diese Fahrerlaubnis erwerben können.

Ihre persönlichen Voraus­setzungen

Das Fahrlehrergesetz (FahrlG) schreibt in § 2 folgende Voraussetzungen für die Tätigkeit als Fahrlehrer Klasse BE vor:

Ablauf der Ausbildung

Entdecken Sie unsere Kurse und Lehrgänge

Kurse und Lehrgänge

Wir bieten Ihnen Grundlehrgänge, Erweiterungslehrgänge sowie Fahrlehrerweiterbildungen mit einem kompetenten Team an, welches all Ihre Fragen fachgerecht beantworten wird.

Klasse A

A

Fahrlehrer (M/W/D)

Klasse A

Ausbildung zum(r) Fahrlehrer(in) Klasse A dauert 1 Monat. Die Ausbildungsinhalte gliedern sich nach dem Rahmenlehrplan der Fahrlehrerausbildungsordnung:

Die Ausbildung umfasst 140 Unterrichtseinheiten und endet mit einer schriftlichen, mündlichen und einer Fahrprüfung. Für die Fahrstunden stehen moderne Motorräder mehrer Kategorien zur Verfügung.

Wir bieten Ihnen eine intensive Prüfungsvorbereitung in allen Bereichen (schriftlich, mündlich, Praxis), sowie auch die Betreuung am Prüfungstag. Der Unterricht erfolgt in einem Vollzeitkurs von Montag bis Freitag

Voraus­setzungen

Der Bewerber ist Inhaber der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE, besitzt des weiteren die Fahrerlaubnis Klasse A (ohne Leistungsbeschränkung) und kann innerhalb der letzten 5 Jahre, 2 Jahre Fahrpraxis auf solchen Krafträdern nachweisen.

Der Lehrgang selbst kann allerdings auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen besucht werden und gilt 3 Jahre. Die Zulassung zur Fahrlehrerprüfung erfolgt aber erst, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind.

Fahrlehrer_Akademie_Saar_Fahren_Lernen_Saarbruecken_Theorie_Praxis_Unterricht_Blockkurse_Fuehrerschein_AUto_PKW_Kennzeichen_ANmeldung_kurse_a

Klasse CE

CE

Fahrlehrer (M/W/D)

Klasse CE

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse CE dauert 8 Wochen (280 Stunden) bzw. 4 Wochen bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse DE. Der Inhalt und die Dauer der Fahrlehrerausbildung richten sich nach dem Rahmenlehrplan.

Für die Fahrstunden stehen moderne LKW mehrer Kategorien zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine intensive Prüfungsvorbereitung in allen Bereichen (schriftlich, mündlich, Praxis), sowie auch die Betreuung am Prüfungstag.

Der Unterricht erfolgt in einem Vollzeitkurs von Montag bis Freitag.

Voraus­setzungen

Der Bewerber ist im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE und muss innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse CE nachweisen (§ 2 Abs. 2 FahrlG).

Dies gilt nicht, wenn der Bewerber mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt hat oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf solchen Fahrzeugen in einer Fahrschule unterzogen hat (diese Ausbildung kann auch während des Kurses zusätzlich erworben werden).

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Klasse DE

DE

Fahrlehrer (M/W/D)

Klasse DE

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse DE dauert 8 Wochen ( 280 Stunden) bzw. 4 Wochen bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse CE. Der Inhalt und die Dauer der Fahrlehrerausbildung richten sich nach dem Rahmenlehrplan.

Für die Fahrstunden stehen moderne Busse mehrer Kategorien zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine intensive Prüfungsvorbereitung in allen Bereichen (schriftlich, mündlich, Praxis), sowie auch die Betreuung am Prüfungstag.

Der Unterricht erfolgt in einem Vollzeitkurs von Montag bis Freitag.

Voraus­setzungen

Der Bewerber ist Fahrlehrer der Klasse BE, besitzt die Fahrerlaubnis Klasse D und muss innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse D nachweisen (§ 2 Abs. 2 FahrlG).

Dies gilt nicht, wenn der Bewerber mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse D geführt hat oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf solchen Fahrzeugen in einer Fahrschule unterzogen hat (diese Ausbildung kann auch während des Kurses zusätzlich erworben werden).

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